Satzung der Trachtengruppe des Verein Borkumer Jungens e.V. 1830

 §1

Name, Zweck und Ziel des Vereins

Der Verein führt den Namen “Trachtengruppe des Verein Borkumer Jungens e.V. 1830“. Er unterteilt sich in folgende Gruppen: Danzklöttje, Hauptgruppe, Jugendgruppe und Kindergruppe. Er hat seinen Sitz auf Borkum, Zweck und Ziel des Vereins ist die Aufrechterhaltung der alten Sitten und Gebräuche, die mit dem Volkstanz verwandt sind.

 §2

Mitgliedschaft

Mitgliedschaft im Verein wird durch die Anmeldung beim jeweiligen Gruppenleitung (mit dessen Bestätigung) erworben. Dieser gibt das an den Vorstand weiter. Ein Wechsel von einer Gruppe zur anderen erfolgt gemäß Altersstruktur. Jedes Mitglied ist des anderen Freund und verpflichtet sich, den Geist der Zusammengehörigkeit zu fördern. Als Anrede gilt das „Du“.

Die Mitgliedschaft kann durch freiwilligen Austritt oder durch Ausschluss erlöschen. Der Ausschluss aktiver Mitglieder kann durch Beschluss der jeweiligen Gruppe mit einfacher Stimmenmehrheit, nach Zustimmung des Vorstandes, erfolgen. Bei Kinder- und Jugendgruppe kann der Ausschluss nach einem Unterhaltung zwischen Vorstand, Gruppenleiter Erziehungsberechtigten erfolgen. Gruppeübergreifende Ausschlüsse und der Ausschluss passiver Mitglieder sind nur durch Beschluss einer Vollversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit möglich.

Ausschlussgründe können sein:

·        wenn das Mitglied das Ansehen oder die Interessen des Vereins schädigt.

·        wenn das Mitglied vom Verein festgesetzten Arbeiten ohne ausreichende Begründung wiederholt fernbleibt oder dieser verweigert.

·        wenn das Mitglied mit mehr als einen Jahresbeitrag in Rückstand ist.

 

Sind Anschuldigungen gegenein Vereinsmitglied erhoben worden, so muss ihm die Gelegenheit gegeben werden, sich mündlich oder schriftlich zu äußern. Wenn ein Mitglied nicht mehr an den Veranstaltungen der einzelnen Gruppen teilnehmen möchte, jedoch weiterhin Mitglied im Verein bleiben will, kann es sich beim Gruppenleiter passiv melden dieser unterrichtet dann den Vorstand.

           §3Mitgliederversammlung oder Veranstaltungen

Als festgesetzte Mitgliederversammlungen oder Veranstaltungen gelten: General- und Vollversammlungen.

Jede ordnungsgemäß einberufene Voll- oder Generalversammlung ist mit einfacher Stimmenmehrheit beschlussfähig (sofern ein viertel der Mitglieder anwesend sind).

Die Generalversammlung findet zu Beginn eines jeden Jahres statt. Die Einladung zur Generalversammlung (Vollversammlung) erfolgt zwei Wochen vorher mit Bekanntgabe der Tagesordnung in der örtlichen Presse . Hierzu werden der Oldermann und der Kassierer des Verein Borkumer Jungens eingeladen. Die Versammlung behandelt die Kassenberichte des Gesamtvereins, der Kindergruppe und der Theke, die Berichte der Kassenprüfer, den Jahresbericht sowie die Entlastung des Vorstandes und des Thekenwartes.

Alle zwei Jahre finden Neuwahlen zum Vorstand statt. Der 1. Vorsitzende ernennt einen Wahlleiter. Der nach der Entlastung des Vorstandes die Neuwahlen leitet.

Auf jeder Generalversammlung wird über den Jahresbeitrag des folgenden Jahres abgestimmt . Ebenso werden zwei Kassenprüfer gewählt, die die Kassen des Gesamtvereines, der Kinder- und Jugendgruppe sowie der Theke prüfen.

Eine Vollversammlung kann stattfinden, wenn der Vorstand es für notwendig hält oder wen 20 der stimmberechtigten Mitglieder eine Vollversammlung wünschen.

 

Abstimmungen erfolgen in der Regel mündliche Stimmabgabe, auf  Antrag auch schriftlich. Stimmberechtigt ist jedes Mitglied, welches in der Hauptgruppe und dem Danzklöttje aktiv ist.

§4Der Vorstand

Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

a)      1. Vorsitzende ®: muss mindestens 5 Jahre im Verein sein und möglichst Platt sprechen können.

Befugnisse:

1. Vertretung des Vereins nach innen und außen

2. Leitung der Sitzungen und Versammlungen

3. Schriftliche Genehmigung der Rechnungen

4. Erledigung aller schriftlichen Arbeiten

5. Zusammenfassung aller Gruppenaktivitäten als Jahresabschluss

6. Informationen an die Presse

 

b)      2. Vorsitzender ®:

Befugnisse:

1.Vertretung des 1. Vorsitzenden

2. Führen eines Mitgliederverzeichnisses

3. Einnahmen der Beiträge und Zuwendungen

4. Begleichung der genehmigten Ausgaben

5. Ordnungsgemäße Führung der Kassenbücher und Rechnungsbelege

 

Wählbar für diese beiden Posten sind nur voll geschäftsfähige Mitglieder.

 

c)      Gruppenleiter ( in ) des Danzklöttjes

d)      Gruppenleiter ( in ) der Hauptgruppe

e)      Gruppenleiter ( in ) der Jugendgruppe

f)        Gruppenleiter ( in ) der Kindergruppe

 

Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.

 

Der 1. und 2. Vorsitzende können durch Beschluss einer Vollversammlung abberufen werden. Ersatzwahlen können auf jeder Vollversammlung vorgenommen werden. Die Wahlperiode wird dadurch nicht beeinträchtigt.

  §5

Die Geschäftsordnung

 

Durch die Mitglieder wird die Geschäftsordnung anerkannt. Die Geschäftsführung kann nur auf einer Generalsammlung geändert werden. Änderungsvorschläge müssen mindestens 10 Tage vor der Versammlung dem Vorstand vorgelegt werden. Eine Änderung der Geschäftsordnung kann nur mit 2/3 Mehrheit beschlossen werden.

  §6

Leitung / Vertretung der einzelnen Gruppen

 

Jede Gruppe wählt einen Gruppenleiter aus ihren Reihen. Bei Kinder- und Jugendgruppen ist der Tanzleiter auch ohne Wahlverfahren Gruppenleiter.

 

Gruppeninterne Regelungen  dürfen dieser nicht widersprechen.

 §7

Auflösung einer Gruppe

 

Eine Auflösung oder Vorübergehende Stillegung ist mit dem Vorstand Abzustimmen. Das Vermögen geht bei Auflösung dem Gesamtverein über.

 §8

Auflösung des Vereins

 

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Generalversammlung oder Vollversammlung beschlossen werden, auf deren Tagesordnung die Beschlussfassung über die Vereinsauflösung den Mitgliedern angekündigt ist. Für den Fall der Auflösung bestellt die Versammlung zwei Liquidatoren , welche die Geschäfte des Vereins abwickeln. Das nach bezahlen der Schulden und dem Verkauf des Inventars noch vorhandene Barvermögen geht an den Verein Borkumer Jungens.



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